Wofür wird DSGVO-Targeting eingesetzt?
Mit der Umsetzung der DSGVO kann es sein, dass Sie Ihre Kampagnen nur dann schalten möchten, wenn der Nutzer der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zugestimmt hat. Es kann auch sein, dass Ihr AdVertiser diese Einwilligung von Ihnen erwartet. In diesem Fall wird häufig das DSGVO-Targeting eingesetzt, um sicherzustellen, dass zum Zeitpunkt der Kampagnenausspielung auch die Zustimmung des Users zu einem oder mehreren Anbietern vorliegt.
Welche Einstellungsmöglichkeiten sind vorhanden?
Erstes Feld: Es liegt (irgendeine) allgemeine Zustimmung vor.
Zweites Feld: für die ausgewählten Zwecke wird eine Zustimmung benötigt
Drittes Feld: Für die ausgewählten Anbieter wird eine Zustimmung benötigt
Diese drei Einstellungsmöglichkeiten können jeweils alleine oder kombiniert verwendet werden. In der Praxis hat sich das Auswählen des benötigten Anbieters bewährt. Sollten Sie sich hier unsicher sein wie die Einstellungen zu setzen sind, wenden Sie sich ggf. an Ihren Datenschutzbeauftragten.
Beispiel:
Sie haben von einem Ihrer Advertiser einen HTML-Code erhalten, in dem der Anbieter Google Advertising Products (IAB Anbieter ID 755) angegeben ist. Wenn wir nun möchten, dass unsere Kampagne nur dann ausgespielt wird, wenn dieser Anbieter über einen CMP eine Freigabe erhalten hat, dann können wir das DSGVO-Targeting nutzen.
Einstellungen:
- Kampagne/Werbemittel auswählen
- Reiter Targeting
- DSGVO-Targeting auf "Ja" klicken
- "Anbieter" Auswählen
- Speichern